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Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer

Vorsteuer- und Verbrauchsteuererstattung aus ausländischen Tankbelegen — Kassenbon oder Rechnung, und die Frist zum 30. September.

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30. September: die Frist, die niemand verlängert

Ein verspäteter Antrag ist unwirksam, unabhängig von seiner Begründetheit. Was bis September getan sein muss.

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400 oder 50 Euro: warum ein Quartalsantrag abgelehnt wird und ein Jahresantrag nicht

Die Mindestgrenze hängt vom Zeitraum ab. Derselbe Betrag kann für ein Quartal unzulässig und für ein Jahr zulässig sein.

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Nicht alles Gezahlte kommt zurück: die Abziehbarkeit hängt vom Land ab

Vergütet wird nur der Anteil, der im Erstattungsmitgliedstaat abziehbar wäre. Warum ein zu weiter Antrag gefährlicher ist als ein zu enger.

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Verbrauchsteuererstattung für gewerblichen Diesel: welche Länder und wie viel

Mehrere EU-Staaten erstatten einen Teil der Dieselverbrauchsteuer für den gewerblichen Verkehr. Sätze, Voraussetzungen und wo Lücken entstehen.

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Warum Ihr Erstattungsdienstleister nicht alles zurückholt

Ein Dienstleister verarbeitet die eigenen Kartenumsätze. Was außerhalb seines Sichtfelds bleibt und wie man das prüft.

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Sätze, die sich jedes Quartal ändern: Verbrauchsteuersätze im Blick behalten

Erstattungssätze ändern sich häufig und werden manchmal ganz ausgesetzt. Was das für Berechnung und Planung bedeutet.

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Kassenbon oder Rechnung: warum die Hälfte Ihrer Belege nie als Geld zurückkommt

Die Hälfte der von einem Fahrer gesammelten Belege qualifiziert sich nicht für eine Vorsteuervergütung. Warum das zu spät auffällt, und wonach Sie direkt an der Kasse fragen sollten.

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30. September: das eine Datum, nach dem ausländische Mehrwertsteuer nicht mehr zurückkommt

Ein Antrag auf Erstattung von in einem anderen EU-Land gezahlter Mehrwertsteuer ist bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen. Wie die Schwelle von 400,00 € funktioniert und was Sie vorher klären sollten.

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