Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer
Nicht alles Gezahlte kommt zurück: die Abziehbarkeit hängt vom Land ab
Veröffentlicht: 2026-09-30
Ein Antrag auf Vergütung ausländischer Umsatzsteuer ist keine Rechnungsliste. Er ist die Behauptung, dass jede einzelne Rechnung den Abzugsregeln des Erstattungsmitgliedstaats entspricht.
Die Grundregel
Vergütet wird nur der Anteil der Umsatzsteuer, der im Erstattungsmitgliedstaat abziehbar wäre, wenn die Ausgabe von einem dort ansässigen Steuerpflichtigen getragen worden wäre.
Es gelten also nicht die Regeln Ihres eigenen Landes, sondern die eines fremden. Und sie unterscheiden sich stärker als erwartet.
Wo die Unterschiede am größten sind
Übernachtungen sind in einigen Mitgliedstaaten voll abziehbar, in anderen überhaupt nicht.
Verpflegung und Restaurantleistungen sind in vielen Staaten begrenzt — manchmal prozentual, manchmal vollständig.
Kraftstoff und Betriebskosten für Personenkraftwagen sind häufig eingeschränkt, auch wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.
Mautgebühren sind meist abziehbar, aber nicht in jedem Mitgliedstaat unterliegen sie überhaupt der Umsatzsteuer — in manchen sind sie eine öffentliche Abgabe ohne Umsatzsteuer.
Warum ein zu weiter Antrag gefährlicher ist
Die Intuition sagt: alles aufnehmen, die Behörde streicht, was sie nicht anerkennt.
In der Praxis funktioniert das anders. Eine unrichtig oder in betrügerischer Absicht erlangte Vergütung wird unmittelbar zurückgefordert, zusammen mit Sanktionen und Zinsen nach dem Verfahren des Erstattungsmitgliedstaats.
Ein weggelassener Betrag kostet also genau diesen Betrag. Ein unberechtigt erlangter kostet den Betrag, eine Sanktion und Zinsen.
Und eine gute Nachricht
2025 hat der Gerichtshof bestätigt, dass das Recht auf Vergütung nicht aus rein formalen oder verwaltungstechnischen Gründen verweigert werden darf — es gilt der Grundsatz der Mehrwertsteuerneutralität.
Eine Ablehnung wegen eines Formfehlers bei inhaltlich richtigem Antrag lässt sich also angreifen. Dort, wo die Ausgabe im Erstattungsmitgliedstaat gar nicht abziehbar ist, hilft das aber nicht.
Die praktische Folgerung
Vor der Einreichung muss man nicht nur wissen, wie viel Umsatzsteuer gezahlt wurde, sondern auch, welcher Kategorie die Ausgabe zuzuordnen ist und welche Regeln in diesem Mitgliedstaat gelten.
Die Kategorie ist auch formal vorgeschrieben: im Antrag wird zu jeder Rechnung ein Code angegeben, der die Art der Gegenstände oder Dienstleistungen beschreibt.