Lkw-Maut

CO2-Klasse in Deutschland geklärt? In Österreich gilt weiter Klasse 1

Veröffentlicht: 2026-09-29

Wer die Übereinstimmungsbescheinigungen beim deutschen Mautbetreiber eingereicht und die Rechnung sinken gesehen hat, darf die Sache für erledigt halten.

Erledigt ist sie in einem Land.

Warum das so ist

Die emissionsdifferenzierte Maut folgt aus EU-Regeln, verwaltet wird sie aber von jedem Land selbst. Deutschland hat einen Betreiber, Österreich einen anderen, Tschechien und die Niederlande wieder andere.

Die Emissionsklasse ergibt sich aus Daten, die der Halter dem Empfänger dieses Landes vorlegt. Ein gemeinsames Register, aus dem die übrigen Länder diese Daten ziehen, existiert nicht.

Was ohne Nachweis passiert

Dasselbe wie in Deutschland: Es gilt die teuerste Klasse 1. Und dasselbe Zweite: Der Betreiber stuft von sich aus nie höher. Die Höherstufung erfolgt erst, wenn der Halter die Unterlagen selbst einreicht.

Eine Flotte, die ein Land geklärt hat, zahlt in den übrigen weiter den Höchstsatz. Nicht wegen eines Fehlers, sondern weil niemand dieselbe Bescheinigung ein zweites Mal eingereicht hat.

In den Niederlanden führt der Weg woanders hin

Dort stammt die Klasse nicht aus dem, was Sie beim Mautbetreiber einreichen, sondern aus dem RDW-Fahrzeugregister. Fehlt dort der spezifische CO2-Wert, erhält das Fahrzeug die schlechteste Klasse 1.

Die Korrektur folgt derselben Logik: Die CoC oder das Customer Information File geht an das RDW, nicht an den Mautbetreiber. Das sollte man vorher wissen — ein an den falschen Empfänger geschicktes Dokument ändert schlicht nichts.

Was es kostet

Das hängt von den Routen ab. Ein Fahrzeug im Westverkehr wird in mindestens zwei Ländern bemautet, oft in drei oder vier. Der Abstand zwischen Klasse 1 und Klasse 3 wiederholt sich auf jedem Kilometer und in jedem Monat, solange das Fahrzeug im Einsatz ist.

Eine Zahl nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängt von der Fahrleistung je Land ab. Wir berechnen einen Betrag nur dort, wo uns eine in der amtlichen Quelle geprüfte Tariftabelle vorliegt — derzeit Deutschland, Österreich und die Niederlande.

Was zu tun ist

Aufschreiben, in welchen Ländern Ihre Fahrzeuge tatsächlich bemautet werden. Die Rechnungen zeigen es — sie sind häufig konsolidiert und umfassen mehrere Länder.

Danach je Land prüfen, ob die CO2-Klasse angemeldet ist und ob der Nachweis beim Empfänger dieses Landes angekommen ist.

Neue Unterlagen sind nicht zu beschaffen — die Übereinstimmungsbescheinigung ist dieselbe. Sie muss nur erneut eingereicht werden, bei jedem Empfänger gesondert.

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