Lkw-Maut
Grenzwerte verschieben sich jeden 1. Juli — warum eine Einstufung altert
Veröffentlicht: 2026-09-29
Die CO2-Emissionsklasse ist keine Eigenschaft des Fahrzeugs. Sie ist das Verhältnis zwischen dem spezifischen Emissionswert des Fahrzeugs und einem Referenzwert — und diese Schwelle bewegt sich.
Der Mechanismus
Für jede Fahrzeug-Untergruppe ist ein Referenzwert festgelegt, aus dem die Schwellen für die Klassen 2, 3 und 4 abgeleitet werden. Diese Schwellen verschärfen sich jährlich entlang eines vorab festgelegten Pfads.
Das am leichtesten zu übersehende Detail ist das wichtigste: Der Zeitraum läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres, nicht nach Kalenderjahren. Eine Fahrt am 30. Juni fällt noch unter die alten Schwellen, am 1. Juli bereits unter die neuen.
Was das praktisch bedeutet
Das Fahrzeug hat sich nicht verändert. Sein Emissionswert ist derselbe. Aber die Schwelle hat sich verschoben, und es fällt womöglich nicht mehr in dieselbe Klasse.
In Deutschland wird die Einstufung alle sechs Jahre neu ermittelt
Hier werden zwei verschiedene Dinge oft verwechselt. Die Grenzwerte verschieben sich jährlich — das ist die allgemeine Regel. Die Zuordnung zu den Klassen 2 und 3 wird in Deutschland dagegen alle sechs Jahre neu ermittelt, gerechnet vom Tag der Erstzulassung des jeweiligen Fahrzeugs, auf Basis der zum Überprüfungszeitpunkt geltenden Grenzwerte.
Daraus ergibt sich etwas für die Planung Nützliches: Jedes Fahrzeug hat sein eigenes Datum. Kein gemeinsamer Jahrestermin, sondern ein Datum, das sich aus der Zulassungsbescheinigung im Voraus berechnen lässt.
Rechtsgrundlage: BFStrMG Anlage 1 Nummer 4 in der ab 1. Dezember 2025 geltenden Fassung.
Zwei Richtungen, zwei verschiedene Risiken
Zu Ihren Ungunsten veraltet. Klasse 1 angemeldet, obwohl das Fahrzeug für Klasse 3 in Frage kommt. Sie zahlen zu viel, und die Überzahlung lässt sich zurückholen.
Zu Ihren Gunsten veraltet. Klasse 3 angemeldet, obwohl das Fahrzeug nach den aktuellen Schwellen in Klasse 2 fällt. Es wird zu wenig berechnet.
Der zweite Fall ist kein Gewinn. Eine unrichtige Anmeldung liegt in der Verantwortung des Anmeldenden, und die Differenz kann nachzuzahlen sein. Eine Prüfung, die nur eine Richtung betrachtet, ist deshalb unvollständig — und die zweite Richtung melden wir als Warnung, nie als Ihren Vorteil.
Wann zu prüfen ist
Einmal jährlich nach dem 1. Juli, wenn die neuen Schwellen gelten. Und jedes Mal, wenn ein Fahrzeug in die Flotte kommt — denn es landet standardmäßig in Klasse 1, solange die Unterlagen fehlen.
Was man nicht tun darf
Raten. Die Einstufung beruht auf dem spezifischen Emissionswert aus der Übereinstimmungsbescheinigung oder den Herstellerdaten. Ohne ihn lässt sich die Klasse nicht bestimmen, und eine Schätzung führt entweder zu einer unbegründeten Forderung oder zu einer unrichtigen Anmeldung. Fehlt dieser Wert, berechnet unser System keine Klasse und erzeugt keine Feststellung.
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