Vor Beginn der Prüfung
Wie lange Sie Zeit haben, einen Anspruch zu erheben
Eine Überzahlung in der Rechnung verschwindet nicht — wohl aber das Recht, sie zu fordern. Im Straßentransport nach dem CMR-Übereinkommen ist das häufig ein Jahr, und die Frist beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum. Vor jeder Prüfung stellen wir fest, was noch geltend gemacht werden kann.
Warum ein Dreijahresarchiv nicht immer drei Jahre Ansprüche bedeutet
Artikel 32 des CMR-Übereinkommens setzt für Ansprüche aus einer dem Übereinkommen unterliegenden Beförderung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Drei Jahre gelten nur bei Vorsatz oder einem gleichgestellten Verschulden, und ob das vorliegt, entscheidet das Gericht.
Für eine Rechnungsüberzahlung gilt die allgemeine Regel: die Frist beginnt drei Monate nach Abschluss des Frachtvertrags. Praktisch ergibt das ein Fenster von etwa fünfzehn Monaten ab Vertragsschluss, nicht drei Jahre ab Rechnung.
In anderen Bereichen gelten andere Fristen. Für Zollüberzahlungen sieht der Unionszollkodex drei Jahre vor, für die Erstattung der deutschen Maut das Ende des dritten Kalenderjahres, für die Vergütung ausländischer Vorsteuer den 30. September.
Eine schriftliche Reklamation hält die Frist an
Nach Artikel 32 Absatz 2 hemmt eine schriftliche Reklamation die Verjährung bis zu dem Tag, an dem der Frachtführer sie schriftlich zurückweist und die beigefügten Unterlagen zurückgibt.
Das hat zwei praktische Folgen. Erstens lohnt es sich, die Reklamation vor Fristablauf einzureichen, auch wenn der Streit noch offen ist. Zweitens hemmt nur die erste Reklamation — weitere Reklamationen in derselben Sache halten die Frist nicht mehr an.
Die Beweislast für den Zugang der Reklamation trägt, wer sich auf die Hemmung beruft. Deshalb bewahren wir den Sendungsnachweis zusammen mit der Reklamation auf.
Ein verjährter Anspruch kann nicht einmal aufgerechnet werden
Artikel 32 Absatz 4 bestimmt, dass ein verjährter Anspruch auch nicht im Wege der Widerklage oder der Aufrechnung geltend gemacht werden kann.
Praktisch heißt das: Sie können die Überzahlung nicht einfach von dem abziehen, was Sie dem Frachtführer schulden. Eine versäumte Frist schließt auch diesen Weg.
Was wir nicht beurteilen
Ob Ihr Vertrag ein Frachtvertrag oder ein Speditionsvertrag ist. Welches Recht anwendbar ist. Ob ein Verhalten Vorsatz gleichsteht. Ob nach nationalem Recht eine die Verjährung unterbrechende Handlung vorliegt.
Das sind rechtliche Bewertungen. Wir übernehmen sie als Eingaben und nennen offen, auf welche Parameter wir uns gestützt haben. Jede berechnete Frist ist vorläufig.