Lkw-Maut

Mauterstattung: das dreijährige Fenster und das BALM-Antragsverfahren

Veröffentlicht: 2026-09-20

Artikel von Vytautas Natys, Geschäftsführer UAB NVGroup.

Zu viel gezahlte deutsche Lkw-Maut wird nicht automatisch erstattet. Es braucht einen Antrag, und dieser muss fristgerecht gestellt werden.

Frist

Der Erstattungsanspruch erlischt mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach seiner Entstehung. Wird die Maut automatisch über den Betreiber erhoben, entsteht der Anspruch im Moment der Erhebung.

Praktisch bedeutet das ein gleitendes dreijähriges Fenster: Mit jedem neuen Jahr fällt das älteste Jahr unwiederbringlich heraus. Eine heute durchgeführte Prüfung erfasst mehr als eine Prüfung in zwölf Monaten — um genau den Umfang, der in der Zwischenzeit verloren geht.

Verfahren

Der Antrag wird elektronisch im Erstattungsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 20 € je amtlichem Kennzeichen oder je Erfassungsbeleg erhoben und vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Diese Gebühr ist eine praktische Grenze. Liegt die Überzahlung eines einzelnen Fahrzeugs bei wenigen Dutzend Euro, lohnt sich der Antrag wirtschaftlich nicht. Eine Prüfung ist daher erst ab einer bestimmten Flottengröße sinnvoll — oder wenn die Überzahlung systematisch ist, etwa wenn alle Fahrzeuge in einer zu hohen CO2-Klasse abgerechnet werden.

Warum die meisten Anträge kein Ergebnis erzielen

In einem früheren Erstattungsverfahren, das auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu überhöhten Sätzen zurückging, lag die Überzahlung bei etwa 4 %. Für größere Speditionen bedeutete das sechs-, in manchen Fällen siebenstellige Beträge.

Das Ergebnis: Etwa 21 % der Unternehmen stellten einen Antrag, tatsächlich erstattet bekamen jedoch nur rund 6 %. Ausschlaggebend war nicht das Fehlen von Geld, sondern das Verfahren — ein Teil der gestellten Ansprüche war rechtlich nicht wirksam oder für die Verjährungsunterbrechung ungeeignet.

Das ist der beste verfügbare Beleg dafür, dass die Hauptschwierigkeit nicht im Recht liegt, sondern in der Dokumentation.

Wer den Antrag stellt

Hier ist eine klare Trennung nötig. Die geschäftsmäßige Stellung eines Antrags im Namen eines anderen ist in Deutschland eine reglementierte Rechtsdienstleistung. Prüfung und Antragstellung sind daher zwei getrennte Vorgänge: Die Prüfung stellt fest, wo und wie viel zu viel gezahlt wurde, und liefert die Begründung — den Antrag im Portal stellt der Mautschuldner selbst.

In der Praxis ist das kein Hindernis — das Portal ist elektronisch, und die Begründung ist genau der Teil, der üblicherweise fehlt.

Was Sie benötigen

Monatliche Abrechnungen des Betreibers für den zu prüfenden Zeitraum, Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge und, sofern die CO2-Klasse geprüft werden soll, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) oder CIF-Daten.

Ohne diese ist eine Prüfung der CO2-Klasse nicht möglich. Die CoC kann beim Hersteller nachbestellt werden, das dauert jedoch — es lohnt sich, damit zu beginnen.

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